Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall beginnt oft der nächste Ärger, wenn es um die Schadensregulierung geht oder die Staatsanwaltschaft einen strafrechtlichen Vorwurf erhebt. Unsere Kanzlei bearbeitet jährlich hunderte Fälle im Bereich der Schadensregulierung und verfügt dadurch über eine fundierte Expertise in diesem Bereich.


Wir arbeiten eng mit zwei erfahrenen Sachverständigen zusammen, wodurch ein reibungsloser Austausch gewährleistet ist, der die Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen erheblich erleichtert. Insbesondere seit Ende 2023 haben wir vermehrt festgestellt, dass Versicherungen systematisch eine Verzögerungstaktik fahren. Dies geschieht durch das bewusste Hinauszögern der Regulierung und die anschließende unberechtigte Kürzung von Ansprüchen. Zahlreiche Beschwerdeverfahren hierzu laufen bereits bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


Es ist grundsätzlich nicht ratsam, selbstständig eine Schadensregulierung ohne anwaltliche Hilfe oder ein fundiertes Gutachten vorzunehmen. Erfahrungsgemäß führt dies oft zu deutlichen Minderleistungen. Versicherungen bedienen sich dabei häufig sogenannter Prüfberichte, die ohne Besichtigung des Fahrzeugs erstellt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berechtigen solche Prüfberichte ohne Vornahme einer Besichtigung grds.  nicht zu Kürzungen.


Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit den Versicherungen, beraten Sie, welches Schadensgutachten zweckmäßig ist, und setzen Ihre Ansprüche durch – schnell, rechtssicher und effizient. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sich den Ärger zu ersparen und zu Ihrem Recht zu kommen.


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